Bernhard Metzger, Helmut Aschenbrenner, Georg Hopfensperger
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Je früher ein Schaden erkannt wird, desto schneller kann für seine Beseitigung gesorgt werden. Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Die Autoren informieren über rechtliche Aspekte und stellen Musterbriefe mit Handwerkern zum Download zur Verfügung. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden. Inhalte: - Leicht verständliches juristisches Know-how für die Baukontrolle. - Die Ansprüche bei Mängeln. - Ansprüche bei Wohnungseigentum und vermieteten Objekten. - Ansprüche sichern, die Verjährungsfalle vermeiden. - Recht haben und Recht bekommen. - Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung. - Alle Infos zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).Arbeitshilfen online: - Über 150 farbige Schadensbilder. - Musterschreiben zur Mängelbeseitigung. - Musterverträge mit Handwerkern.
Vorwort
Bei Sanierung und Modernisierung ihres Eigentums werden Immobilienbesitzer, Verwalter und Vermieter häufig mit Baumängeln und Bauschäden konfrontiert. Hier erfahren Sie, wie Sie die Mängel erkennen und kostensparend beseitigen können.
Autorentext
Stefan Onischke ist Dipl.-Ing. (Univ.) und freiberuflicher Architekt. Bisherige Veröffentlichungen in Bayerische Haus- und Grundbesitzerzeitung, Abendzeitung München.
Leseprobe
Dass ein Bauwerk gänzlich mangelfrei errichtet oder eine sonstige Bauwerksleistung vollkommen fehlerfrei ausgeführt wird, dürfte eher die Ausnahme sein. Mängel am neu erstellten Haus oder an der ausgeführten Leistung, so ärgerlich sie für die Beteiligten auch sein mögen, kommen leider immer wieder vor.
Die Regelungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und, sofern sie zur Vertragsgrundlage gemacht wurden, die besonderen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) greifen immer dann, wenn Werkleistungen - in den hier behandelten Fällen speziell Bauwerksleistungen - Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind. Hierunter fallen nicht nur typische Werkverträge, also etwa die Beauftragung von Renovierungsleistungen oder ModernisierungsmaÃnahmen an einem Gebäude, sondern beispielsweise auch die schlüsselfertige Erstellung eines Hauses durch einen Generalunternehmer oder Schlüsselfertigbauer bzw. der Kauf einer bereits erstellten oder noch zu erstellenden Immobilie von einem Bauträger.
Die VOB/B, auf die im Folgenden in den einzelnen Kapiteln gesondert eingegangen wird, stellt, sofern sie wirksam vereinbart wurde, in Form von standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen auf. Diese Regelungen gehen dann den sonstigen Regelungen des Werkvertragsrechts des ansonsten einschlägigen BGB vor bzw. modifizieren diese. Bei der VOB/B handelt es sich, dies sei an dieser Stelle nochmals betont, um AGB, die, um wirksam zu sein, auch einer AGB-rechtlichen Kontrolle standhalten müssen. Im unternehmerischen Verkehr ist die VOB/B insoweit privilegiert, als sie bei inhaltlich unveränderter Einbeziehung als ausgewogen angesehen wird und damit einer Inhaltskontrolle entzogen ist. Anders ist dies, wenn der Unternehmer oder Auftragnehmer die VOB/B in einen Vertrag mit einem Verbraucher einbezieht. Dann findet in jedem Fall eine Inhaltskontrolle statt. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) empfiehlt deshalb die Anwendung der VOB/B nur noch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Inhalt
Vorwort zur 4. Auflage Ansprüche bei Baumängeln und deren erfolgreiche Durchsetzung Baumängel können zu Bauschäden führen Die Ansprüche bei Mängeln Was bei Wohnungseigentum beachtet werden muss Mängelansprüche beim vermieteten Objekt Vorsicht vor der Verjährungsfalle Sicherung von Mängelansprüchen Recht haben und Recht bekommen Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung Der Gang vor das Gericht Schadensbilder (technisch) Die häufigsten Mängel und Schäden an Fassaden Schäden und Mängel an Steil- und Flachdächern Die häufigsten Schäden an Bodenkonstruktionen Die häufigsten Schäden an Fenstern Die häufigsten Schadensursachen an Dränagen Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden Die häufigsten Ursachen für unzureichenden Schallschutz Die häufigsten Schäden im Bereich der Haustechnik Bauschadensfälle Die Bauschadensfälle im Überblick Flachdächer: Flachdach mit Titanzinkeindeckung Flachdächer: Undichtigkeiten infolge von Rissbildung in der Foliendeckung Balkone: Wassereintritt durch nicht fachgerechten Anschluss der BalkonabdichtungBalkone: Krakeleerissbildung in der Beschichtung Holzbau: Schimmel an der Untersichtschalung Außenputze: kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung Außenputze:WDVS mit Kunstharzoberputz, Blasenbildungen Außenputze: Algenbildung aufWDVS Verblechungen und Metallarbeiten: Putzabplatzungen Fenster und Außentüren: Wassereintritt am Fenster und im Fußbodenbereich Estriche: Calciumsulfat-Estrich in Hotelbädern Estrich auf Dämmschicht: Verformung im Wand-Bodenrand-Bereich Beläge und Bekleidungen: unzulässige Toleranzen der Setzstufen Parkett und Holzwerkstoffe: klaffende Fugen und Hohlstellen Parkett und Holzwerkstoffe: Aufwölbung und Hohlstellen Wasserschaden: defekte Steckverbindung in einem Ausstellungsraum Beläge und Bekleidungen: irreversible Fleckenbildung durch Wassereinbruch Beläge und Bekleidungen: großflächige Ablösung des Terrassenbelags Beläge und Bekleidungen: Ablösungen im Kalkputz Beläge und Bekleidungen: nicht fachgerechter Bodenaufbau Schallschutz: unzureichende Luftschall- dämmung einer Wohnungstrennwand Wärmeschutz: Luftundichtheit im Traufbereich Wärmeschutz: kalte Raumecke mit Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 § 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen EnEV und Bauträgervertrag Neue Anforderungen für Neubauten Neue Anforderungen für Bauten im Bestand Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Arbeitshilfen Stichwortverzeichnis