Nach Ankündigung der Finanzbehörden führen Fehler beim Nachweis der Gelangensbestätigung zu einem sofortigen Wegfall der Steuerbe...
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Nach Ankündigung der Finanzbehörden führen Fehler beim Nachweis der Gelangensbestätigung zu einem sofortigen Wegfall der Steuerbefreiung. Schützen Sie sich vor teuren Nachforderungen bei Lieferungen ins EU-Ausland. Dieses Buch bringt Sie auf den neuesten Rechtsstand und bietet Ihnen viele Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung.
Inhalte:
Alle wichtigen Informationen über alternative Nachweismöglichkeiten.
Mit vielen Arbeitshilfen und Musterschreiben
Autorentext
Rüdiger Weimann ist Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen sowie Partner der kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH. Von ihm sind bereits zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht erschienen. Er bietet regelmäßig kostenfreie Autorensprechstunden an.
Klappentext
SP
Leseprobe
Umgehung der „Registrierungsfalle" bei ruhenden Lieferungen
Besonderheiten der EU-Verkäufe von Miet-, Leasing-, Messe-, Vorführ- und ähnlichen Produkten
In der Praxis sind es insbesondere die - vermeintlich guten - Gelegenheiten (Spontangeschäfte), die oft wenig durchdacht und mit steuerlich nicht erkannten Risiken behaftet sind. Ein- und Verkäufer sollten da auf der Hut sein und sich bei außergewöhnlichen Umsätzen vorab absichern.
 
Das hätte nicht passieren dürfen
Aus dem Umfeld eines deutschen Automobilherstellers wurde unlängst folgender Fauxpas bekannt:
Echtfall
Zu einem großen deutschen Automobilhersteller (H) gehört auch die 100%ige Tochtergesellschaft T, die mit Markenzubehör handelt. Die Steuerabteilung des H ist - vernünftigerweise - stets darauf bedacht, teure Umsatzsteuer-Registrierungen im EU-Ausland zu vermeiden. H liefert deshalb vorzugsweise steuerfrei innergemeinschaftlich aus Deutschland.
Nunmehr stellte T die Produkte auf einer Messe in Frankreich aus. Am Ende der Messe ging Kunde K auf die Standbetreuer zu und machte ein Angebot zum Ankauf der gesamten Ausstellungsware.
Die Standbetreuer setzten sich daraufhin mit dem zuständigen Verkäufer V der T in Verbindung. V war begeistert, sparte er doch die Kosten für den Rücktransport und tätigte gleichzeitig einen Verkauf. Die Freude des V währte jedoch nicht lange. Die französische Steuerverwaltung erkannte, dass die Ware nicht für den Umsatz aus Deutschland nach Frankreich gebracht worden war, sondern dass sie sich bereits aus einem anderen Grund - nämlich wegen der Messe - in Frankreich befand.
Folge:
H tätigte die Umsätze durch T in Frankreich und musste das gesamte Unternehmen - also die Muttergesellschaft mit allen Tochtergesellschaften - dort für ein Jahr umsatzsteuerlich registrieren lassen. H musste damit neben den deutschen auch den französischen Steuerpflichten genügen. Letzteres löste Mehrkosten aus, die die Marge aus dem Verkaufsumsatz um ein Mehrfaches übertrafen.
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Ihr neues Informationspaket
Zur Arbeit mit diesem Buch
Der Einstieg: 25 FAQs, die Sie mit der Problematik vertraut machen
Das Muss: Detailwissen zur Gelangensbestätigung im engeren Sinne
Für eine fundierte Argumentation: Der Materialanhang
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